ESMA fordert EU-lizenzierte Krypto-Firmen auf, Dienste im Zusammenhang mit Nicht-MiCA-Stablecoins einzustellen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat Kryptoanbieter mit EU-Lizenz aufgefordert, Dienste im Zusammenhang mit Stablecoins einzustellen, die nicht den MiCA-Vorgaben entsprechen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Kryptowerte-Dienstleister, die nach der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) der EU zugelassen sind, angewiesen, Dienste einzustellen, die Stablecoins betreffen und die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen.
Die Leitlinie richtet sich an Unternehmen, die bereits über eine MiCA-Lizenz verfügen, und gilt für Dienste, die mit Stablecoins verbunden sind, denen der nach dem Regelwerk erforderliche Compliance-Status fehlt. Die Botschaft der Aufsicht lautet, dass lizenzierte Unternehmen solche Aktivitäten innerhalb des Binnenmarkts nicht weiter ermöglichen sollten.
Geltungsbereich der Richtlinie
MiCA legt Regeln für Emittenten und Dienstleister von Kryptowerten fest, einschließlich der Anforderungen an Stablecoins, die auf dem europäischen Markt verwendet werden. Die Position der ESMA macht deutlich, dass eine Lizenz Unternehmen nicht erlaubt, Kunden weiterhin mit Token zu bedienen, die außerhalb dieser Regeln liegen.
Die Erklärung zielt auf eine einheitliche Aufsicht über die Mitgliedstaaten hinweg ab. So soll verhindert werden, dass ein Anbieter, der unter einer nationalen Behörde tätig ist, Dienste mit nicht konformen Stablecoins anbietet, die anderswo in der EU verboten wären.
Marktkontext
Das für diesen Bericht verfügbare Quellmaterial enthielt keine Marktdaten zu bestimmten Token, daher werden hier keine Kursbewegungen genannt. Leser sollten aktuelle Marktseiten konsultieren, um aktuelle Zahlen zu einzelnen Stablecoins und anderen Vermögenswerten zu erhalten.
Die Entwicklung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Stablecoin-Aktivitäten unter einen einheitlichen, harmonisierten Regelrahmen zu bringen. Lizenzierte Vermittler dürften ihr Produktangebot entsprechend anpassen.
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